1. Die Schiessfreunde Emsdetten geben durch einen
Vertreter des Vorstandes (Vereinigtenvertreter) dem Verein „
Vereinigte Schützengesellschaften Emsdetten e.V." auf der
Generalversammlung einen Bericht über das laufende Sportjahr. Dem
Vorstand der Schiessfreunde Emsdetten gehört ein Mitglied des
Vorstandes des Vereins „ Vereinigte Schützengesellschaften Emsdetten
e.V." mit Sitzungsstimme an.
Ein Vorstandsmitglied (Vereinigtenvertreter) der
Schiessfreunde Emsdetten gehört als Schießwart der
Generalversammlung und dem Vorstand des Vereins „ Vereinigte
Schützengesellschaften Emsdetten e.V." mit Sitz und Stimme an. Die
Wahl erfolgt durch die Generalversammlung der Schiessfreunde
Emsdetten, zu der der Vertreter des Vereins „ Vereinigte
Schützengesellschaften Emsdetten e.V. Vorschläge zu unterbreiten
hat.
2. Es gelten die Bestimmungen der Sportordnungen
des WSB und des DSB.
3. Auf dem Schießstand haben sich nur die
jeweiligen Schützen zu befinden. Jegliche Hilfe oder Behinderung
durch andere Schützen ist untersagt. Rauchen oder die Mitnahme von
Getränken ist nicht gestattet. Auf den Ablagetischen dürfen sich
keine privaten Scheiben befinden, gleiches gilt für Gewehrtaschen.
Schützen, die bei einer Behinderung beobachtet werden, werden
disqualifiziert und erhalten eine zusätzliche Sperre für die
nächsten vier Wettkämpfe. Mit derselben Bestrafung haben Schützen zu
rechnen, die ein Schießergebnis verändern oder es versuchen. Bei
Scheiben, die mehrere Treffer aufweisen, wird der schlechteste
Schuss gewertet. Wird eine Scheibe durch einen Nachbarschützen
getroffen, so muss dies sofort der Standaufsicht gemeldet werden.
Sollte ein Schütze mit einem Schuss zwei Scheiben beschießen, so
wird die zweite Scheibe von der Wertung ausgeschlossen.
4. Ein Nachschießen ist nicht statthaft.
Jede Mannschaft eines Schützenvereines erhält für
eine laufende Saison die Möglichkeit, fünf einzelne Serien (10
Schuss Wertung) ohne Begründung und ohne vorherige Anmeldung
vorzuschießen.Das Vorschiessen kann nur noch an Tagen einer Stadt-
bzw. Vereinsmeisterschaft der SFE erfolgen. Sind nicht alle Stände
belegt, obliegt es der Schießleitung ein gleichzeitiges Starten zu
ermöglichen.
Ein mehrfaches Vorschießen von
Meisterschaftswettkämpfen kann nur zwischen dem letzten SFE
Wettkampf und dem (den) vorzuschießenden (vorzuschießenden)
Wettkampf (Wettkämpfen) erfolgen. Einzelpokalwettkämpfe können nicht
vorgeschossen werden, es sei denn, dass überregionale Wettkämpfe
vorliegen, an denen ein Schütze von den SFE startet.
Mannschaftspokalwettbewerbe fallen unter die
gleiche Regelung wie die Wettkämpfe der Stadtmeisterschaft.
Fallen überregionale Wettkämpfe mit Wettkämpfen
von den SF-Emsdetten zeitgleich aufeinander, so kann vorgeschossen
werden. Eine Anrechnung auf o.g. Regelung erfolgt nicht.
Liegen offizielle Einladungen von überregionalen
Lehrgängen vor, so kann der betreffende Schütze den Wettkampf der
SF-Emsdetten außerhalb oben beschriebener Regelung vorschießen.
Erfolgt eine Einladung so kurzfristig, dass kein anderer
Weltkampftag der SF-Emsdetten mehr zur Verfügung steht, so muss die
Serie unter Aufsicht der zuständigen Schiessleitung geschossen
werden.
5. Die Wertung der Scheiben/Streifen erfolgt mit
der Wertungsmaschine. Die Kontrolle erfolgt durch eingeteiltes
Personal, welches durch den Vorstand eingesetzt wird.
6. Wird vom Vorstand ein Wettkampf aufgeschoben,
wird dieser komplett an einem neuen Termin nachgeholt.
7. Die Schützen schießen nach der Sportordnung
des DSB in abgeänderter Schusszahl.
8. Die Gewehre müssen den Bestimmungen der
Sportordnung des DSB entsprechen. Die Ständer werden von den
Schiessfreunden gestellt.
9. Bei Erhebung eines Einspruches gegen einen
Wettkampf/Wertung ist eine Einspruchsgebühr von 20,-- € zu
entrichten. Der Einspruch muss am Ende des Wettkampfes, spätestens
20 Minuten nach der Bekanntgabe aller Ergebnisse des Wettbewerbs
eingelegt werden. Bei Anerkennung des Einspruches durch den Vorstand
der Schiessfreunde, wird das Geld zurückerstattet. Bei Ablehnung des
Einspruches verfällt die Einspruchsgebühr zugunsten der
Schiessfreunde.
10. An der Stadtmeisterschaft und den
Pokalwettbewerben der Schiessfreunde Emsdetten können nur Schützen
teilnehmen, die Mitglied einer Schützengesellschaft der Vereinigten
Schützengesellschaften Emsdetten e. V. sind. Jugendliche und Damen
sind über die Schießwarte der Vereine zu melden. Wenn ein Schütze
die Schiessfreunde als Zweitverein wählt, darf er nicht an der
Stadtmeisterschaft und den örtlichen Pokalwettbewerben
teilnehmen.Wenn ein Schütze einen anderen Verein als Zweitverein
wählt, in dem er die gleichen Disziplinen schießt, die auch in
Emsdetten geschossen werden, darf er nur dann an der
Stadtmeisterschaft und den örtlichen Pokalwettbewerben teilnehmen,
wenn er vorher 5 Jahre für die Schiessfreunde geschossen hat.
B. Stadtmeisterschaft
1. Die Stadtmeisterschaft wird grundsätzlich
durch die Gruppe l (Freihand) eröffnet.
2. Geschossen wird auf UIT-Ringscheiben /
Streifen. Jeder Schütze erhält zehn Spiegel für je einen Schuss und
zwei Probestreifen für eine unbegrenzte Schusszahl, die vor dem
ersten Wettkampfschuss abzugeben sind.Alle Spiegel sind vor dem
Schießen durch den Schützen zu überprüfen und nach dem Schießen
sofort abzugeben. Die gegnerischen Mannschaften / Schützen stehen
nebeneinander.Die Wettkampfspiegel sind fortlaufend in aufsteigender
Reihenfolge zu beschießen. Scheibenstreifen werden vom Signum aus
beschossen. Die Streifen, die kein Signum besitzen, müssen so
beschossen werden, dass der letzte Schuss vor dem Ergebnisfeld
abgegeben wird.
3. Jede Mannschaft besteht aus fünf Schützen,
wovon die vier besten gewertet werden. Die Schützen sind mindestens
15 Minuten vor Kampfbeginn schriftlich zu nennen. Mannschaften, die
ihre Schützen später melden, dürfen die Eintragung der rechtzeitig
gemeldeten Schützen in die Wettkampfliste nicht behindern. Die
Schießzeit beträgt 105 Minuten. Sollte ein Schütze in einer
niedrigeren Mannschaft starten, so muss dieser Schütze an zwei
Wettkämpfen dieser niedrigeren Mannschaft aussetzen. Ein Schütze
darf an einem Wettkampftag seiner Gruppe nur in einer Mannschaft
starten. Jeder Schütze darf nur die Anzahl der Wettkämpfe schießen,
die in seiner Gruppe geschossen werden. Seine Gruppe ist die
höchste, in der er startet. Ein Schütze darf an einem Wettkampftag
nur in einer Gruppe der gleichen Disziplin starten.
4. Für einen Sieg gibt es zwei Punkte, für ein
Unentschieden einen Punkt und für eine Niederlage zwei Minuspunkte,
Für die Erstellung der Tabelle gilt zuerst die Punktbewertung, und
dann die Ringwertung. Haben zwei Mannschaften Punkt- und
Ringgleichheit, so gilt der gegeneinander ausgetragene Kampf als
Stichkampf. Ist dieser Unentschieden ausgegangen, so gilt die
Zehnerwertung dieses Kampfes. Innerhalb der Gruppe gibt es nur einen
Aufsteiger und Absteiger.
5. Wenn weniger als sieben Mannschaften in einer
Gruppe starten, wird eine Hin- und Rückrunde ausgetragen. Die ersten
drei Mannschaften der Gruppe eins und der Altersschützen erhalten
einen Wanderpokal und einen Ehrenpreis. Die Aufsteigermannschaften
erhalten einen Ehrenpreis. Alle Wanderpokale gehen nach dreimaligen
Gewinn in Folge in den Besitz der siegreichen Mannschaft über. Der
beste Freihandschütze der Gruppe I und der beste Aufgelegtschütze
erhalten einen Wanderpokal, der nach dreimaligem Gewinn Eigentum des
siegreichen Schützen wird. Der Freihandschütze muss alle Wettkämpfe
in der Gruppe I geschossen haben. Die besten drei Schützen der
Gruppe I. II. III. und bei den Altersschützen erhalten eine
Auszeichnung. Die Schützen, die eine Auszeichnung erhalten, dürfen
nur in ihrer Gruppe starten.
6. Das Startgeld beträgt 40,—€ pro Mannschaft.
Bevor eine Mannschaft eines Vereins an den Start geht, sind die
Beiträge für alle Mannschaften dieses Vereins zu entrichten.
C. Pokalwettbewerbe
1. Ab 20 Teilnehmer an einem Wettkampf wird der
Endkampf mit 20 Schützen ausgetragen. Die besten sechs Schützen
treten noch einmal zum Finale an. Alle Endkampfteilnehmer bis Rang
10 die keinen Ehrenpreis erhalten, bekommen eine Urkunde. Im
Endkampf sind 30 Schuss ( 1 Schuss pro Scheibe ) in 55 Minuten
abzugeben. Jeder Schütze erhält zwei Probescheiben.
2. Bei Ringgleichheit ist im Endkampf um die
ersten drei Plätze ein Stechen zur Entscheidung notwendig. Das
Stechen findet am Tage des Endkampfes statt. In den Vorrunden
entscheidet bei Ringgleichheit die DSB Sportordnung. Bei den
Mannschaftspokalschießen findet bei Ringgleichheit ein Stechen nur
um den ersten Platz statt. Bei Ringgleichheit auf den Plätzen zwei
und drei werden die Mannschaften gleichrangig behandelt. Der
Wanderkettensieger erhält die Wanderkette der Stadt Emsdetten. Die
Pokalsieger erhalten einen Wanderpokal. Der Wanderpokal geht nach
dreimaligem Gewinn eines Schützen oder nach fünfmaligem Gewinn von
Schützen einer Gesellschaft in das Eigentum des Schützen bzw. der
Gesellschaft über. Wanderpokale im Mannschaftswettbewerb gehen nach
dreimaligen Gewinn in Folge oder nach fünfmaligem Gewinn in
unterbrochener Reihenfolge in das Eigentum der Gesellschaft über.
Die drei Erstplatzierten erhalten einen Ehrenpreis. Zu Ehrung haben
die auszuzeichnenden Schützen am Schützenfestsonntag auf dem
Rathausplatz zu erscheinen.
3. Das Startgeld für die einzelnen
Pokalwettbewerbe ist vor Beginn des Wettbewerbs zu entrichten:
- Wanderkette
pro Schütze 2.50 €
- Alterschützenpokal
pro Schütze 2,50 €
- KK Auflage Senioren
pro Schütze 2.50 €
- KK-Pokal offene Klasse pro Schütze 2,50 €
- Schülerpokal
pro Schütze 0,50 €
- Jugendpokal
pro Schütze 0,50 €
- Junioren / innen
pro Schütze 1.00 €
- Damenpokal
pro Schütze 1.00 €
- LG-3 Stellung
pro Schütze 1,00 €
4. Wanderkette (Luftgewehr Freihand)
Der Teilnehmer muss am kommenden
Schützenfestsonntag 20 Jahre alt sein und einer
Mitgliedsgesellschaft angehören.
5. Damenpokal (Luftgewehr Freihand )
Die Teilnehmer / innen sind durch den
Vereinsschießwart zu melden. Juniorinnen können an dem Wettbewerb
teilnehmen.
6. Junioren / innen - Pokal ( Luftgewehr
Freihand )
Die Teilnehmer / innen sind durch den
Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der
DSB-Sportordnung. Jugendliche und Schüler können an dem Wettbewerb
teilnehmen.
7. Jugendpokal ( Luftgewehr Freihand )
Die Teilnehmer / innen sind durch den
Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der
DSB-Sportordnung. Schüler können an dem Wettbewerb teilnehmen.
8. Schülerpokal (Luftgewehr Freihand )
Die Teilnehmer / innen sind durch den
Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der
DSB-Sportordnung.
9. Luftgewehr 3 Stellung ( offene Klasse )
Die Teilnehmer/ innen sind durch den
Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der
DSB-Sportordnung.
10. KK-Pokal Standardgewehr 3x20 Schuss
Die Teilnehmer / innen sind durch den
Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der
DSB-Sportordnung. (Besonderheiten siehe Anlage 1)
11. Alterschützenpokal (Luftgewehr Auflage )
Die Teilnehmer / innen müssen am kommenden
Schützenfestsonntag 40 Jahre alt sein.
12. KK-Pokal - Auflage Senioren / innen
Die Teilnehmer / innen müssen am kommenden
Schützenfestsonntag 40 Jahre alt sein. (Besonderheiten siehe
Anlage 2.)
Die Schiessordnung wurde auf der Versammlung am
14.09.2006 vorgelesen und beschlossen.
48282 Emsdetten, den 16.09.2006
Paul Austrup
Andre Bruns
1. Vorsitzender
1. Sportleiter
Anlage 1 zur Schießordnung
Stand 14.09.2006
Kleinkaliberpokal 3x 20 Schuss ( offene Klasse)
1. Geschossen wird nach der Sportordnung des
DSB, Regel 1.40 (3 x 20 Schuss ohne Klasseneinteilung.
2. Geschossen wird ausschließlich auf der
vereinseigenen Schießanlage der Schiessfreunde Emsdetten e.V. .
3. Es werden 5 Wettkämpfe ausgetragen, 4
Wettkampfergebnisse kommen in die Wertung. Je Monat kann nur 1
Wettkampf geschossen werden.
4. Wettkampftermine:
a) Wettkampftermine sind jeweils der 1. und
2. Montag sowie Dienstag der Monate Januar, Februar, März, April
und Mai.
b) Das Finale wird am 3. Montag im Juni
ausgetragen.
c) Fällt ein Wettkampftag auf einen Feiertag,
so wird die gesamte Wettkampfwoche auf die nächste Woche
verschoben.
z.B. 1. Montag im April ist Ostermontag, dann
sind als Wettkampftage der 2. Montag und Dienstag sowie der 3.
Montag und Dienstag des Monats gesetzt.
5. Wertung:
a) 4 Wettkämpfe werden gewertet. Werden 5
Wettkämpfe geschossen, wird der
schlechteste gestrichen. Die besten 6
Schützen / innen qualifizieren sich für das Finale.
b) Finalwertung:
Gesamtergebnis der 4 besten Wettkämpfe
dividiert durch 4, gerundet auf Zehntel, zu-züglich
Finalergebnis.
c) Das Finale wird nach den Regeln des DSB
geschossen. ( stehend 10 Schuss )
6. Vorschießen:
Ein Vorschießen ist nur statthaft, wenn an
allen Wettkampftagen eines Monats für die Schiessfreunde Emsdetten
an anderen schießsportlichen Veranstaltungen teilgenommen wird.
Anlage 2 zur Schiessordnung
Stand: 14.09.2006
Kleinkaliberpokal - Auflage
( Altersschützen - offene Klasse )
1. Geschossen wird nach der Sportordnung des
DSB, Regel 1.41 ( 30 Schuss ) Es gelten die Jahrgangsregelung wie
bei Stadtmeisterschaft.
2. Geschossen wird ausschließlich auf der
vereinseigenen Schießanlage der Schiessfreunde Ems- detten e. V.
3. Wettkampftermine:
a) Wettkampftermine sind der 2. und 3.
Donnerstag im Monat in den Monaten Oktober, November, Dezember,
Januar, Februar, März, April, Mai.
b) Der letzte Wettkampf im Monat Mai wird als
Finale (Zehntelwertung) ausgetragen.
c) Fällt ein Wettkampftag auf einen Feiertag,
so wird ein Ausweichtermin frühzeitig schriftlich bekannt
gegeben.
4. Wertung:
Es werden 8 Wettkämpfe geschossen, die
einschließlich des Finaldurchganges zusammen gewertet werden. Je
Monat darf nur ein Wettkampf geschossen werden.
5. Ein Vorschießen ist nur statthaft, wenn an
allen Wettkampftagen eines Monats für die Schiessfreunde Emsdetten
an anderen schießsportlichen Veranstaltungen teilgenommen wird.