Schiessfreunde Emsdetten e.V.

ANGEGLIEDERT DEN VEREINIGTEN SCHÜTZENGESELLSCHAFTEN EMSDETTEN

SCHIESSORDNUNG 2006/2007

A. Allgemeines

1. Die Schiessfreunde Emsdetten geben durch einen Vertreter des Vorstandes (Vereinigtenvertreter) dem Verein „ Vereinigte Schützengesellschaften Emsdetten e.V." auf der Generalversammlung einen Bericht über das laufende Sportjahr. Dem Vorstand der Schiessfreunde Emsdetten gehört ein Mitglied des Vorstandes des Vereins „ Vereinigte Schützengesellschaften Emsdetten e.V." mit Sitzungsstimme an.

Ein Vorstandsmitglied (Vereinigtenvertreter) der Schiessfreunde Emsdetten gehört als Schießwart der Generalversammlung und dem Vorstand des Vereins „ Vereinigte Schützengesellschaften Emsdetten e.V." mit Sitz und Stimme an. Die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung der Schiessfreunde Emsdetten, zu der der Vertreter des Vereins „ Vereinigte Schützengesellschaften Emsdetten e.V. Vorschläge zu unterbreiten hat.

2. Es gelten die Bestimmungen der Sportordnungen des WSB und des DSB.

3. Auf dem Schießstand haben sich nur die jeweiligen Schützen zu befinden. Jegliche Hilfe oder Behinderung durch andere Schützen ist untersagt. Rauchen oder die Mitnahme von Getränken ist nicht gestattet. Auf den Ablagetischen dürfen sich keine privaten Scheiben befinden, gleiches gilt für Gewehrtaschen. Schützen, die bei einer Behinderung beobachtet werden, werden disqualifiziert und erhalten eine zusätzliche Sperre für die nächsten vier Wettkämpfe. Mit derselben Bestrafung haben Schützen zu rechnen, die ein Schießergebnis verändern oder es versuchen. Bei Scheiben, die mehrere Treffer aufweisen, wird der schlechteste Schuss gewertet. Wird eine Scheibe durch einen Nachbarschützen getroffen, so muss dies sofort der Standaufsicht gemeldet werden. Sollte ein Schütze mit einem Schuss zwei Scheiben beschießen, so wird die zweite Scheibe von der Wertung ausgeschlossen.

4. Ein Nachschießen ist nicht statthaft.

Jede Mannschaft eines Schützenvereines erhält für eine laufende Saison die Möglichkeit, fünf einzelne Serien (10 Schuss Wertung) ohne Begründung und ohne vorherige Anmeldung vorzuschießen.Das Vorschiessen kann nur noch an Tagen einer Stadt- bzw. Vereinsmeisterschaft der SFE erfolgen. Sind nicht alle Stände belegt, obliegt es der Schießleitung ein gleichzeitiges Starten zu ermöglichen.

Ein mehrfaches Vorschießen von Meisterschaftswettkämpfen kann nur zwischen dem letzten SFE Wettkampf und dem (den) vorzuschießenden (vorzuschießenden) Wettkampf (Wettkämpfen) erfolgen. Einzelpokalwettkämpfe können nicht vorgeschossen werden, es sei denn, dass überregionale Wettkämpfe vorliegen, an denen ein Schütze von den SFE startet.

Mannschaftspokalwettbewerbe fallen unter die gleiche Regelung wie die Wettkämpfe der Stadtmeisterschaft.

Fallen überregionale Wettkämpfe mit Wettkämpfen von den SF-Emsdetten zeitgleich aufeinander, so kann vorgeschossen werden. Eine Anrechnung auf o.g. Regelung erfolgt nicht.

Liegen offizielle Einladungen von überregionalen Lehrgängen vor, so kann der betreffende Schütze den Wettkampf der SF-Emsdetten außerhalb oben beschriebener Regelung vorschießen. Erfolgt eine Einladung so kurzfristig, dass kein anderer Weltkampftag der SF-Emsdetten mehr zur Verfügung steht, so muss die Serie unter Aufsicht der zuständigen Schiessleitung geschossen werden.

5. Die Wertung der Scheiben/Streifen erfolgt mit der Wertungsmaschine. Die Kontrolle erfolgt durch eingeteiltes Personal, welches durch den Vorstand eingesetzt wird.

6. Wird vom Vorstand ein Wettkampf aufgeschoben, wird dieser komplett an einem neuen Termin nachgeholt.

7. Die Schützen schießen nach der Sportordnung des DSB in abgeänderter Schusszahl.

8. Die Gewehre müssen den Bestimmungen der Sportordnung des DSB entsprechen. Die Ständer werden von den Schiessfreunden gestellt.

9. Bei Erhebung eines Einspruches gegen einen Wettkampf/Wertung ist eine Einspruchsgebühr von 20,-- € zu entrichten. Der Einspruch muss am Ende des Wettkampfes, spätestens 20 Minuten nach der Bekanntgabe aller Ergebnisse des Wettbewerbs eingelegt werden. Bei Anerkennung des Einspruches durch den Vorstand der Schiessfreunde, wird das Geld zurückerstattet. Bei Ablehnung des Einspruches verfällt die Einspruchsgebühr zugunsten der Schiessfreunde.

10. An der Stadtmeisterschaft und den Pokalwettbewerben der Schiessfreunde Emsdetten können nur Schützen teilnehmen, die Mitglied einer Schützengesellschaft der Vereinigten Schützengesellschaften Emsdetten e. V. sind. Jugendliche und Damen sind über die Schießwarte der Vereine zu melden. Wenn ein Schütze die Schiessfreunde als Zweitverein wählt, darf er nicht an der Stadtmeisterschaft und den örtlichen Pokalwettbewerben teilnehmen.Wenn ein Schütze einen anderen Verein als Zweitverein wählt, in dem er die gleichen Disziplinen schießt, die auch in Emsdetten geschossen werden, darf er nur dann an der Stadtmeisterschaft und den örtlichen Pokalwettbewerben teilnehmen, wenn er vorher 5 Jahre für die Schiessfreunde geschossen hat.

B. Stadtmeisterschaft

1. Die Stadtmeisterschaft wird grundsätzlich durch die Gruppe l (Freihand) eröffnet.

2. Geschossen wird auf UIT-Ringscheiben / Streifen. Jeder Schütze erhält zehn Spiegel für je einen Schuss und zwei Probestreifen für eine unbegrenzte Schusszahl, die vor dem ersten Wettkampfschuss abzugeben sind.Alle Spiegel sind vor dem Schießen durch den Schützen zu überprüfen und nach dem Schießen sofort abzugeben. Die gegnerischen Mannschaften / Schützen stehen nebeneinander.Die Wettkampfspiegel sind fortlaufend in aufsteigender Reihenfolge zu beschießen. Scheibenstreifen werden vom Signum aus beschossen. Die Streifen, die kein Signum besitzen, müssen so beschossen werden, dass der letzte Schuss vor dem Ergebnisfeld abgegeben wird.

3. Jede Mannschaft besteht aus fünf Schützen, wovon die vier besten gewertet werden. Die Schützen sind mindestens 15 Minuten vor Kampfbeginn schriftlich zu nennen. Mannschaften, die ihre Schützen später melden, dürfen die Eintragung der rechtzeitig gemeldeten Schützen in die Wettkampfliste nicht behindern. Die Schießzeit beträgt 105 Minuten. Sollte ein Schütze in einer niedrigeren Mannschaft starten, so muss dieser Schütze an zwei Wettkämpfen dieser niedrigeren Mannschaft aussetzen. Ein Schütze darf an einem Wettkampftag seiner Gruppe nur in einer Mannschaft starten. Jeder Schütze darf nur die Anzahl der Wettkämpfe schießen, die in seiner Gruppe geschossen werden. Seine Gruppe ist die höchste, in der er startet. Ein Schütze darf an einem Wettkampftag nur in einer Gruppe der gleichen Disziplin starten.

4. Für einen Sieg gibt es zwei Punkte, für ein Unentschieden einen Punkt und für eine Niederlage zwei Minuspunkte, Für die Erstellung der Tabelle gilt zuerst die Punktbewertung, und dann die Ringwertung. Haben zwei Mannschaften Punkt- und Ringgleichheit, so gilt der gegeneinander ausgetragene Kampf als Stichkampf. Ist dieser Unentschieden ausgegangen, so gilt die Zehnerwertung dieses Kampfes. Innerhalb der Gruppe gibt es nur einen Aufsteiger und Absteiger.

5. Wenn weniger als sieben Mannschaften in einer Gruppe starten, wird eine Hin- und Rückrunde ausgetragen. Die ersten drei Mannschaften der Gruppe eins und der Altersschützen erhalten einen Wanderpokal und einen Ehrenpreis. Die Aufsteigermannschaften erhalten einen Ehrenpreis. Alle Wanderpokale gehen nach dreimaligen Gewinn in Folge in den Besitz der siegreichen Mannschaft über. Der beste Freihandschütze der Gruppe I und der beste Aufgelegtschütze erhalten einen Wanderpokal, der nach dreimaligem Gewinn Eigentum des siegreichen Schützen wird. Der Freihandschütze muss alle Wettkämpfe in der Gruppe I geschossen haben. Die besten drei Schützen der Gruppe I. II. III. und bei den Altersschützen erhalten eine Auszeichnung. Die Schützen, die eine Auszeichnung erhalten, dürfen nur in ihrer Gruppe starten.

6. Das Startgeld beträgt 40,—€ pro Mannschaft. Bevor eine Mannschaft eines Vereins an den Start geht, sind die Beiträge für alle Mannschaften dieses Vereins zu entrichten.

C. Pokalwettbewerbe

1. Ab 20 Teilnehmer an einem Wettkampf wird der Endkampf mit 20 Schützen ausgetragen. Die besten sechs Schützen treten noch einmal zum Finale an. Alle Endkampfteilnehmer bis Rang 10 die keinen Ehrenpreis erhalten, bekommen eine Urkunde. Im Endkampf sind 30 Schuss ( 1 Schuss pro Scheibe ) in 55 Minuten abzugeben. Jeder Schütze erhält zwei Probescheiben.

2. Bei Ringgleichheit ist im Endkampf um die ersten drei Plätze ein Stechen zur Entscheidung notwendig. Das Stechen findet am Tage des Endkampfes statt. In den Vorrunden entscheidet bei Ringgleichheit die DSB Sportordnung. Bei den Mannschaftspokalschießen findet bei Ringgleichheit ein Stechen nur um den ersten Platz statt. Bei Ringgleichheit auf den Plätzen zwei und drei werden die Mannschaften gleichrangig behandelt. Der Wanderkettensieger erhält die Wanderkette der Stadt Emsdetten. Die Pokalsieger erhalten einen Wanderpokal. Der Wanderpokal geht nach dreimaligem Gewinn eines Schützen oder nach fünfmaligem Gewinn von Schützen einer Gesellschaft in das Eigentum des Schützen bzw. der Gesellschaft über. Wanderpokale im Mannschaftswettbewerb gehen nach dreimaligen Gewinn in Folge oder nach fünfmaligem Gewinn in unterbrochener Reihenfolge in das Eigentum der Gesellschaft über. Die drei Erstplatzierten erhalten einen Ehrenpreis. Zu Ehrung haben die auszuzeichnenden Schützen am Schützenfestsonntag auf dem Rathausplatz zu erscheinen.

3. Das Startgeld für die einzelnen Pokalwettbewerbe ist vor Beginn des Wettbewerbs zu entrichten:

- Wanderkette              pro Schütze 2.50 €

- Alterschützenpokal      pro Schütze 2,50 €

- KK Auflage Senioren     pro Schütze 2.50 €

- KK-Pokal offene Klasse pro Schütze 2,50 €

- Schülerpokal              pro Schütze 0,50 €

- Jugendpokal               pro Schütze 0,50 €

- Junioren / innen          pro Schütze 1.00 €

- Damenpokal               pro Schütze 1.00 €

- LG-3 Stellung             pro Schütze 1,00 €

4. Wanderkette (Luftgewehr Freihand)

Der Teilnehmer muss am kommenden Schützenfestsonntag 20 Jahre alt sein und einer Mitgliedsgesellschaft angehören.

5. Damenpokal (Luftgewehr Freihand )

Die Teilnehmer / innen sind durch den Vereinsschießwart zu melden. Juniorinnen können an dem Wettbewerb teilnehmen.

6. Junioren / innen - Pokal ( Luftgewehr Freihand )

Die Teilnehmer / innen sind durch den Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der DSB-Sportordnung. Jugendliche und Schüler können an dem Wettbewerb teilnehmen.

7. Jugendpokal ( Luftgewehr Freihand )

Die Teilnehmer / innen sind durch den Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der DSB-Sportordnung. Schüler können an dem Wettbewerb teilnehmen.

8. Schülerpokal (Luftgewehr Freihand )

Die Teilnehmer / innen sind durch den Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der DSB-Sportordnung.

9. Luftgewehr 3 Stellung ( offene Klasse )

Die Teilnehmer/ innen sind durch den Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der DSB-Sportordnung.

10. KK-Pokal Standardgewehr 3x20 Schuss

Die Teilnehmer / innen sind durch den Vereinsschießwart zu melden. Es gelten die Jahrgangsregelungen der DSB-Sportordnung. (Besonderheiten siehe Anlage 1)

11. Alterschützenpokal (Luftgewehr Auflage )

Die Teilnehmer / innen müssen am kommenden Schützenfestsonntag 40 Jahre alt sein.

12. KK-Pokal - Auflage Senioren / innen

Die Teilnehmer / innen müssen am kommenden Schützenfestsonntag 40 Jahre alt sein. (Besonderheiten siehe Anlage 2.)

 

Die Schiessordnung wurde auf der Versammlung am 14.09.2006 vorgelesen und beschlossen.

48282 Emsdetten, den 16.09.2006

 

 

Paul Austrup                      Andre Bruns

1. Vorsitzender                  1. Sportleiter

 

 

Anlage 1 zur Schießordnung

Stand 14.09.2006

Kleinkaliberpokal 3x 20 Schuss ( offene Klasse)

1. Geschossen wird nach der Sportordnung des DSB, Regel 1.40 (3 x 20 Schuss ohne Klasseneinteilung.

2. Geschossen wird ausschließlich auf der vereinseigenen Schießanlage der Schiessfreunde Emsdetten e.V. .

3. Es werden 5 Wettkämpfe ausgetragen, 4 Wettkampfergebnisse kommen in die Wertung. Je Monat kann nur 1 Wettkampf geschossen werden.

4. Wettkampftermine:

a) Wettkampftermine sind jeweils der 1. und 2. Montag sowie Dienstag der Monate Januar, Februar, März, April und Mai.

b) Das Finale wird am 3. Montag im Juni ausgetragen.

c) Fällt ein Wettkampftag auf einen Feiertag, so wird die gesamte Wettkampfwoche auf die nächste Woche verschoben.

z.B. 1. Montag im April ist Ostermontag, dann sind als Wettkampftage der 2. Montag und Dienstag sowie der 3. Montag und Dienstag des Monats gesetzt.

5. Wertung:

a) 4 Wettkämpfe werden gewertet. Werden 5 Wettkämpfe geschossen, wird der

schlechteste gestrichen. Die besten 6 Schützen / innen qualifizieren sich für das Finale.

b) Finalwertung:

Gesamtergebnis der 4 besten Wettkämpfe dividiert durch 4, gerundet auf Zehntel, zu-züglich Finalergebnis.

c) Das Finale wird nach den Regeln des DSB geschossen. ( stehend 10 Schuss )

6. Vorschießen:

Ein Vorschießen ist nur statthaft, wenn an allen Wettkampftagen eines Monats für die Schiessfreunde Emsdetten an anderen schießsportlichen Veranstaltungen teilgenommen wird.

 

Anlage 2 zur Schiessordnung

Stand: 14.09.2006

Kleinkaliberpokal - Auflage

( Altersschützen - offene Klasse )

1. Geschossen wird nach der Sportordnung des DSB, Regel 1.41 ( 30 Schuss ) Es gelten die Jahrgangsregelung wie bei Stadtmeisterschaft.

2. Geschossen wird ausschließlich auf der vereinseigenen Schießanlage der Schiessfreunde Ems- detten e. V.

3. Wettkampftermine:

a) Wettkampftermine sind der 2. und 3. Donnerstag im Monat in den Monaten Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April, Mai.

b) Der letzte Wettkampf im Monat Mai wird als Finale (Zehntelwertung) ausgetragen.

c) Fällt ein Wettkampftag auf einen Feiertag, so wird ein Ausweichtermin frühzeitig schriftlich bekannt gegeben.

4. Wertung:

Es werden 8 Wettkämpfe geschossen, die einschließlich des Finaldurchganges zusammen gewertet werden. Je Monat darf nur ein Wettkampf geschossen werden.

5. Ein Vorschießen ist nur statthaft, wenn an allen Wettkampftagen eines Monats für die Schiessfreunde Emsdetten an anderen schießsportlichen Veranstaltungen teilgenommen wird.